1. Gibt es versteckte Gebühren, Steuern oder künftige Zahlungen?

Nein. In Schottland gibt es keine Grundsteuer und es sind keinerlei weitere Kosten mit diesem Land verbunden.  Wir verfügen über eine öffentliche Haftpflichtversicherung für das gesamte Waldgebiet, die nach Ihrem Kauf weiter besteht. Nach der Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises fallen keine weiteren Kosten an.


2. Muss ich mein Land eintragen lassen?

Nein. Da es sich hierbei um ein sehr kleines Grundstück handelt, das spezifisch als ‘Souvenir-Grundstück‘ ausgewiesen ist, können Sie Ihr Land nicht eintragen lassen.


‘Souvenir’-Grundstücke werden in Schottland seit über 30 Jahren verkauft. Der Verkauf dieser Grundstücke wird von der Grundbucheintragung (Scotland) Act 1979 geregelt, das vor kurzem als Grundbucheintragung etc. (Scotland) Act 2012 erneuert wurde. Bitte beachten Sie, dass es diesem Gesetz zufolge nicht möglich ist, Souvenir-Grundstücke im Grundbuch einzutragen.


Einzelheiten zu Ihren persönlichen Rechten bezüglich Ihres Grundstücks werden in einem von Highland Titles geführten Grundbuch eingetragen und können online über die kostenlose Highland Titles App und auf der Website von Highland Titles abgerufen werden.


3. Benötige ich eine öffentliche Haftpflichtversicherung?

Highland Titles möchte sicherstellen, dass jeder, der auf dem Land von Glencoe Wood zu Schaden kommt, Schadensersatz erhalten kann. Wir haben deshalb eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.


Wir weisen Sie darauf hin, dass es somit für Sie nicht erforderlich ist, über eine zusätzliche Versicherung zu verfügen.


4. Wie können Sie mir einen Titel verkaufen?

Wir können Ihnen keinen Titel verkaufen.  Wir erkennen Ihnen lediglich das Recht zu, den Titel Laird, Lord oder Lady von Glencoe/Lochaber zu führen, die von Highland Titles als Handelszeichen eingetragen wurden. Wenn Sie keinen Titel führen möchten, steht Ihnen beim Kauf Ihres Landes auch diese Option frei. Schottischer Rechtsanwalt veröffentlichte folgende Auskunft: „In Schottland kann sich jeder, den Anforderungen des guten Glaubens entsprechend, nennen wie er möchte, auch „Laird“, „Lord“ or „Lady“.“ Uns ist kein Hoheitsgebiet bekannt, in dem dies nicht zuträfe.